Ladenöffnungszeiten

Seit dem November 2006 dürfen die Berliner Geschäfte bis zu 10x im Jahr an Sonntagen öffnen – auch an den 4 Adventsonntagen.

Die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie das Erzbistum Berlin hat dagegen geklagt und zum Teil gewonnen. Denn heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, das die Ladenöffnungszeiten in Berlin zum Teil verfassungswidrig sind. Die Begründung lautet:

Sonn- und Feiertage seien als „Tage der Arbeitsruhe“ aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt.

Die Richter betonten außerdem, dass:

Sonn- und Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ verfassungsrechtlich geschützt seien. Für Ausnahmeregelungen zur Ladenöffnung an diesen Tagen müsse es einen ausreichend gewichtigen Grund geben. Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Ladeninhaber und ein alltägliches Shoppinginteresse potenzieller Kunden genügten grundsätzlich nicht. Eine „weitgehende Gleichstellung“ der sonn- und feiertäglichen Verhältnisse mit den Werktagen und ihrer Betriebsamkeit dürfe es nicht geben.

Die Berliner Regelung bleibe allerdings bis 31. Dezember 2009 „noch anwendbar“.

IMHO: Das die Kirchen gegen den Staat klagen wundert mich etwas, bin aber froh das sie es gemacht haben und freue mit den Verkäufern. Schließlich sind 6 Tage in der Woche genug um den Kunden Ware anzubieten. Wer nichts in der Woche schafft einzukaufen, und selbst bis spät Abends am Samstag noch nichts gefunden hat. Der wird auch am Sonntag nichts finden. Man sollte an diesem einem Tag sich mal wieder um andere Dinge kümmern, als shoppen zu gehen.

IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)

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