Irgendwie ist diese News an mir vorbeigedüst ohne das ich davon Kenntnis erlangt. Als ich dies heute laß, dachte ich an eine Ente oder ein Sommer Herbst/Winterloch. Jedoch daran mag wirklich etwas dran sein.
Denn 2006 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) Dort wird festgehalten das die Nationalbibliothek alle Medienwerken in köperlicher Form wie Büchern, Zeitungen, Schallplatten oder CDs auch Medienwerke in unkörperlicher Form also Onlinepublikationen, zu archivieren.
Und gestern trat dieses Gesetz in Kraft.
Ok, werden sich einige denken.. und nun? Viele werden durch Bild, RTL2 Nachrichten oder ihrer Stammkneipe ihre Bezugsquellen einige Fehlinformationen erhalten haben. Denn in diversen Blogs und Foren ist zu lesen das man nun seit gestern seine Webseite der Nationalbibliothek zukommen lassen muss. Passiert dies nicht, sind bis zu 10.000 Euro Strafe zu zahlen.
Aber was stimmt nun?
Ganz einfach.
- Es sind keine privaten Webseiten betroffen
- Es werden nur Werke von Küstlern / Autoren verlangt, die in digitaler Form vorliegen – heißt PDF.
Das wars.. nichts weiter.
Was also wieder von diversen Medien bewusst falsch verstanden wurde, ist nichts weiter als Panikmache bzw Umsatzsteigerung. Deshalb auch meine provokante Überschrift. 🙂
Also leider kein kostenloses Online-Backup und auch kein Szenario a la Die Hard 4 (globale Datensicherung aller Online-Inhalte).
In diesem Sinne, schönen Freitag 🙂