Aus persönlicher Erfahrung stellte ich mir die Frage, ob ein Verbotsschild (Mo-Fr) heute am 2. Weihnachtsfeiertag (Mittwoch) auch gilt.
Ist schließlich auch ein Wochentag. Ich hatte heute sogar zwei Fälle gehabt.
- 30er Zone (gültig Mo-Fr 7-14 Uhr)
- eingeschränktes Halteverbot (gültig Mo-Fr 8-18 Uhr)
In beiden Fällen hatte ich noch den Spruch von meinem Fahrlehrer im Kopf:
Auch in Ferien ist doch ein Wochentag, also hat man sich auch daran zu halten.
Das stimmt auch, jedoch ist das bei Feiertagen wieder etwas anderes.
Die StVO sagt dazu sinngemäß:
Das Zusatzzeichen „Mo-Fr“ gilt solange, es nicht durch ein Zusatzzeichen „An Sonn- und Feiertagen“ ergänzt wird, nicht an gesetzlichen Feiertagen.
Bedeutet an Feiertagen sind meine beiden Verkehrsschilder nicht gültig.
Jedoch gilt der Hinweis von meinem Fahrlehrer damals weiterhin:
In Ferienzeit ist die Beschränkung Mo-Fr weiterhin gültig.
Außer es ist nun natürlich wieder ein Feiertag. 😉